Information zum KfW Zuschuss Programm 455-E
Der Bund hat für das Jahr 2018 65 Millionen EUR Fördergelder, 15 Mio EUR mehr als im Vorjahr, für den Einbruchschutz zur Verfügung gestellt. Dies ist eine Reaktion auf die anhaltend hohe Nachfrage in 2017.
Im Jahr 2018 können private Eigentümer und Mieter also weiterhin Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms 455-E – Altersgerecht Umbauen – Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz – bei der KfW über das KfW-Zuschussportal beantragen.
Im Programm 455-E werden folgende Maßnahmen gefördert: (In Stichpunkten)
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren, sowie Türspione
- Nachrüstsysteme für Fenster, sowie einbruchhemmende Gitter und Rollläden
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Baugebundene Assistenzsysteme
- Erforderliche Nebenarbeiten, z.B. Maler-, Putz- oder Elektroarbeiten
Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gilt seit dem 15.09.2017 ein Zuschuss von 20% für die ersten 1000 € Investitionskosten. Auf jeden weiteren Euro pro Antrag 10 %. Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.
Neu eingeführt wurde auch eine Sperrfrist von 12 Monaten für Folgeanträge von Baumaßnahmen am gleichen Gebäude.
Die Förderung von RC2 Fenstern und Balkontüren (als Einzelmaßnahme) ist nach wie vor nur im Programm 430 – Energieeffizient sanieren – Einzelmaßnahmen – möglich. Hier ist dann ein von der KfW zugelassener Sachverständiger (Energieberater) erforderlich.
Bitte beachten Sie die technischen Mindestanforderungen und den geforderten Ablauf der KfW. Bevor Sie die Maßnahme durchführen (z.B. eine neue Haustür einbauen lassen) muss die Zusage der KfW für den Zuschuss vorliegen.
Weitere Informationen der KfW zum Programm 455-E: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/
Zuschussportal der KfW: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Quellen und Grundlagen:
- https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_482624.html
- Anlage zu den Merkblättern, Energieeffizient Sanieren: Kredit (151/152), Investitionszuschuss (430), Stand: 04/2018 • Bestellnummer: 600 000 3612
- Anlage zum Merkblatt der KfW „Altersgerecht Umbauen“: Investitionszuschuss (455). Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen. Stand 02/2018 – Bestellnr.: 600 000 3911; (Seite 1; Maßnahmen zum Einbruchschutz.), Stand 08/2018